Die Bedingungen, zu denen BJF Trading Group Inc. Ihnen ihre Software lizenziert.
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (der „Vertrag“) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen („Lizenznehmer“, „Sie“) und der BJF Trading Group Inc., einer nach dem Recht der Provinz Ontario, Kanada, gegründeten Kapitalgesellschaft („BJF“, „Lizenzgeber“, „wir“, „uns“).
Indem Sie im Setup-Programm „I accept the agreement“ (Ich akzeptiere den Vertrag) auswählen oder die Software herunterladen, installieren, aktivieren oder nutzen, nehmen Sie diesen Vertrag vollständig an. Wenn Sie nicht einverstanden sind, wählen Sie „I do not accept the agreement“ (Ich akzeptiere den Vertrag nicht) und installieren, aktivieren oder nutzen Sie die Software nicht. Es steht eine kostenlose Testversion zur Verfügung, damit Sie die Software vor dem Kauf bewerten können; siehe Abschnitt 17.
Diese Fassung gilt für Käufe, Verlängerungen und Updates, die am oder nach dem Gültigkeitsdatum erfolgen. Vor diesem Datum getätigte Käufe unterliegen der zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Fassung dieses Vertrags.
Lesen Sie diese Abschnitte sorgfältig — sie beschränken Ihre Rechte und legen fest, wie Streitigkeiten beigelegt werden: Abschnitt 8 (Keine Anlageberatung), Abschnitt 11 (Keine Gewährleistung), Abschnitt 12 (Haftungsbeschränkung), Abschnitt 13 (Ausschlussfrist für Ansprüche), Abschnitt 20 (Anwendbares Recht und Streitbeilegung) und Abschnitt 22 (Verzicht auf Sammelverfahren).
Nach Abschnitt 20.3 sind die meisten Streitigkeiten durch ein verbindliches Schiedsverfahren in Toronto, Ontario, auf individueller Basis beizulegen, und mit Abschnitt 22 verzichten Sie auf Ihr Recht, an einem Sammelverfahren oder einem Geschworenenverfahren teilzunehmen. Die Abschnitte 20.4, 20.6 und 21 regeln die Ausnahmen.
1.1 „Software“ bezeichnet das bzw. die Ihnen bereitgestellten BJF-Computerprogramme, einschließlich Expert Advisors, Indikatoren, Skripte, Bridges, Konnektoren, Terminals, Hilfsprogramme sowie aller zugehörigen Dateien, Dokumentationen, Updates, Upgrades und Patches, die von BJF bereitgestellt werden.
1.2 „Lizenzschlüssel“ bezeichnet die von BJF ausgegebenen Aktivierungsdaten, die Bindung an eine Kontonummer, die Hardwarebindung oder sonstige Zugangsdaten, die den Betrieb der Software ermöglichen.
1.3 „Handelskonto“ bezeichnet ein Live- oder Demokonto bei einem Broker oder Handelsplatz, auf dem die Software betrieben wird.
1.4 „Gebühren“ bezeichnet die Beträge, die Sie für die Software oder für eine Leistung im Rahmen dieses Vertrags tatsächlich an BJF gezahlt haben.
1.5 „Auftragsarbeiten“ bezeichnet alle individuellen Entwicklungs-, Änderungs-, Integrations- oder Konfigurationsarbeiten, die BJF auf Ihre Anforderung und nach Ihrer Spezifikation ausführt.
2.1 Dieser Vertrag kommt zustande, sobald Sie erstmals eine der folgenden Handlungen vornehmen:
(a) Sie wählen vor der Installation der Software im Setup-Programm „I accept the agreement“ aus;
(b) Sie erklären Ihre Annahme dieses Vertrags auf einem anderen von BJF zum Zeitpunkt des Kaufs oder Downloads angebotenen Weg;
(c) Sie laden die Software herunter, installieren oder aktivieren sie; oder
(d) Sie nutzen die Software.
2.2 Das Setup-Programm zeigt diesen Vertrag vollständig an und verlangt Ihre Annahme, bevor die Installation fortgesetzt wird. Eine Ablehnung beendet die Installation, und es wird keine Lizenz erteilt.
2.3 BJF kann Datum, Uhrzeit, Produktname und -version sowie die mit Ihrer Annahme verbundene Fassung dieses Vertrags zusammen mit dem Lizenzschlüssel und den bei der Aktivierung verwendeten Installationskennungen aufzeichnen. Solche Aufzeichnungen sind zulässige Beweismittel für Ihre Annahme der mit ihnen aufgezeichneten Fassung dieses Vertrags.
2.4 Dieser Vertrag gilt für jede Ihnen bereitgestellte Kopie, Lizenz, Verlängerung, jedes Update und Upgrade der Software, sofern er nicht durch eine unterzeichnete schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und BJF ersetzt wird.
3.1 Vorbehaltlich Ihrer fortlaufenden Einhaltung dieses Vertrags und der Zahlung aller Gebühren gewährt BJF Ihnen eine beschränkte, persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Lizenz zur Installation und Nutzung der Software.
3.2 Sofern Ihre Bestellbestätigung nichts anderes angibt, erlaubt die Lizenz die Nutzung:
(a) ausschließlich durch Sie, für Ihr eigenes Konto oder das Konto der juristischen Person, die die Lizenz erworben hat;
(b) auf der in Ihrer Bestellbestätigung angegebenen Anzahl von Live-Handelskonten und der Anzahl von Computern oder virtuellen
Maschinen; ist keine Anzahl angegeben, auf bis zu 200 Live-Handelskonten und auf bis zu 1 Computer oder virtuellen Maschine gleichzeitig;
(c) für die in Ihrer Bestellbestätigung angegebene Lizenzlaufzeit oder, wenn keine Laufzeit angegeben ist, unbefristet, vorbehaltlich Abschnitt 18.
3.3 Demokonten dürfen zu Testzwecken unbegrenzt genutzt werden, sofern BJF nichts anderes angibt.
3.4 Es werden keine anderen Rechte als die in diesem Abschnitt 3 ausdrücklich genannten eingeräumt. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben BJF vorbehalten.
Es ist Ihnen untersagt, und Sie dürfen Dritten nicht gestatten:
4.1 die Software, einen Lizenzschlüssel oder Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BJF zu verkaufen, weiterzuverkaufen, unterzulizenzieren, abzutreten, zu verleasen, zu vermieten, zu verleihen, zu verschenken, zu teilen, zu veröffentlichen, zu verbreiten oder anderweitig zu übertragen, sei es zu gewerblichen oder anderen Zwecken;
4.2 die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu entschlüsseln, zu deobfuskieren oder anderweitig zu versuchen, deren Quellcode, Algorithmen, Protokolle oder interne Logik abzuleiten, außer (a) im geringstmöglichen Umfang, in dem solche Handlungen nach anwendbarem zwingendem Recht nicht rechtmäßig untersagt werden können, oder (b) in Bezug auf eine in THIRD-PARTY-NOTICES.txt genannte Komponente Dritter, soweit dies nach der eigenen Lizenz dieser Komponente ausdrücklich gestattet ist;
4.3 Lizenzierungs-, Aktivierungs-, Überprüfungs-, Ablauf-, Integritäts- oder Manipulationsschutzmechanismen der Software oder die Kommunikation zwischen der Software und der Lizenzierungsinfrastruktur von BJF zu umgehen, zu deaktivieren, zu manipulieren, zu emulieren oder zu stören;
4.4 die Software zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen oder Teile davon in ein anderes Produkt zu integrieren;
4.5 Urheberrechts-, Marken-, Lizenz- oder Eigentumshinweise, die in der Software enthalten sind oder von ihr angezeigt werden, zu entfernen, unkenntlich zu machen oder zu verändern;
4.6 die Software oder daraus gewonnene Informationen zu nutzen, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwerfen, zu entwickeln, zu vermarkten oder zu unterstützen, das bzw. die mit der Software im Wettbewerb steht;
4.7 Benchmarks, Dekompilierungsergebnisse, extrahierte Logik oder durch Reverse Engineering gewonnene Beschreibungen der Software zu veröffentlichen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen;
4.8 die Software unter Verstoß gegen anwendbare Gesetze, Vorschriften, Sanktionsprogramme oder Exportkontrollen oder gegen die Regeln eines Brokers oder Handelsplatzes zu nutzen.
Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt 4 ist eine wesentliche Vertragsverletzung und berechtigt BJF, diesen Vertrag und alle Lizenzschlüssel mit sofortiger Wirkung und ohne Erstattung zu kündigen, zusätzlich zu allen anderen gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht verfügbaren Rechtsbehelfen.
5.1 Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. BJF und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte, Titel und Ansprüche an der Software, einschließlich aller Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken, Patente und sonstigen Rechte des geistigen Eigentums daran.
5.2 Feedback, Vorschläge oder Verbesserungsideen, die Sie BJF übermitteln, darf BJF ohne Einschränkung oder Vergütung nutzen.
5.3 Nichts in diesem Vertrag überträgt Ihnen das Eigentum an geistigem Eigentum.
6.1 Die Software kann Komponenten Dritter enthalten, die unter eigenen, gesonderten Bedingungen lizenziert sind, einschließlich Open-Source-Lizenzen. Die erforderlichen Hinweise, Urheberrechtsvermerke und Lizenztexte für diese Komponenten sind in der Datei THIRD-PARTY-NOTICES.txt enthalten, die mit der Software ausgeliefert wird und zu diesem Zweck durch Verweis Bestandteil dieses Vertrags ist.
6.2 THIRD-PARTY-NOTICES.txt wird mit der Software im Installationsordner installiert. Falls Sie die Datei nicht erhalten haben, stellt BJF auf schriftliche Anfrage an die in Abschnitt 23 genannte Adresse kostenlos eine Kopie zur Verfügung.
6.3 Jede in THIRD-PARTY-NOTICES.txt aufgeführte Lizenz Dritter gilt nur für die damit bezeichnete Komponente und nur für deren eigenen Code. Soweit eine solche Lizenz Ihnen Rechte einräumt, die dieser Vertrag andernfalls beschränken würde, gelten diese Rechte ausschließlich für diese Komponente; dieser Vertrag regelt weiterhin die Software als Ganzes und jeden von BJF verfassten Teil davon.
6.4 Zur Klarstellung: Für die Software als Ganzes gilt keine Open-Source- oder öffentliche Lizenz. Nichts in THIRD-PARTY-NOTICES.txt und nichts in einer darin wiedergegebenen Lizenz gewährt Ihnen das Recht, die Software oder einen von BJF verfassten Teil davon zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, unterzulizenzieren oder zu verkaufen; all dies unterliegt ausschließlich diesem Vertrag.
6.5 THIRD-PARTY-NOTICES.txt ist eine Hinweisdatei. Sie ändert die Abschnitte 3, 4, 5, 11 oder 12 dieses Vertrags in Bezug auf keinen von BJF verfassten Teil der Software.
7.1 Die Software kann eine Online-Aktivierung erfordern und die Gültigkeit Ihres Lizenzschlüssels regelmäßig bei den Servern von BJF überprüfen.
7.2 Sie willigen in die Übermittlung der für Aktivierung und Überprüfung erforderlichen technischen Daten an BJF ein; dazu können Lizenzschlüssel, Produkt- und Versionskennungen, Nummer des Handelskontos, Name des Broker-Servers, Hardware- oder Installationskennungen und IP-Adresse gehören. BJF verwendet diese Daten, um die Lizenzierung zu betreiben, unbefugte Nutzung zu verhindern und Support zu leisten.
7.3 Die Software kann ihren Betrieb einstellen, wenn die Überprüfung fehlschlägt, der Lizenzschlüssel widerrufen wird oder eine Manipulation erkannt wird. Eine Unterbrechung Ihrer Internetverbindung kann die Überprüfung verhindern.
7.4 Die Überprüfungsmechanismen sind technische Schutzmaßnahmen. Ihre Umgehung ist nach Abschnitt 4.3 untersagt und kann zudem nach anwendbarem Urheberrecht rechtswidrig sein.
8.1 Als unabhängiger und eigenverantwortlich handelnder Anleger erkennen Sie an, dass allein Sie für die Beurteilung der Eignung Ihrer Anlageentscheidungen und Handelsstrategien verantwortlich sind.
8.2 Die Software kann als automatisiertes Handelssystem arbeiten und, wenn der automatische Handel in ihren Eingabeparametern deaktiviert ist, auch als manuelles System mit Signalen. Im automatisierten Modus werden Orders ohne menschliches Eingreifen platziert. Im Signalmodus entscheiden Sie, ob Sie jedes Signal annehmen oder ablehnen.
8.3 BJF übernimmt keine Verantwortung für Ihre Anlageentscheidungen, unabhängig davon, ob die Software im automatisierten oder manuellen Modus genutzt wird. Sie dürfen BJF, seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Wiederverkäufer oder Zahlungsdienstleister nicht für diese Entscheidungen haftbar machen.
8.4 BJF ist in keiner Rechtsordnung ein registrierter Anlageberater, Portfoliomanager, Händler oder Broker, erbringt keine Anlage-, Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung und gibt keine Einschätzung zu Art, Risiko oder Eignung eines Trades, einer Transaktion, eines Instruments oder einer Strategie ab. Dokumentationen, Beispieleinstellungen, Voreinstellungen, Marketingmaterialien oder Support-Mitteilungen dienen ausschließlich der technischen Veranschaulichung und stellen keine Empfehlung dar.
8.5 Durch Ihren Kauf oder Ihre Nutzung der Software wird kein Treuhandverhältnis zwischen Ihnen und BJF begründet, und keine Partei schuldet der anderen treuhänderische Pflichten.
8.6 Es wird nicht zugesichert, dass die Software profitabel sein wird. Vergangene oder simulierte Ergebnisse sind kein Hinweis auf künftige Ergebnisse. Der Handel mit gehebelten Instrumenten ist mit einem hohen Risiko verbunden und kann zu Verlusten führen, die Ihre Einlage übersteigen. Sie sollten nicht mit Geld handeln, dessen Verlust Sie sich nicht leisten können.
9.1 Bevor Sie die Software auf einem Live-Handelskonto betreiben, und erneut nach jedem Update, jeder Konfigurationsänderung, jedem Broker- oder Serverwechsel, müssen Sie die Software auf einem Demokonto unter Bedingungen testen, die für Ihren beabsichtigten Live-Einsatz repräsentativ sind, und sich von ihrem Verhalten überzeugen.
9.2 Sie allein sind verantwortlich für die von Ihnen gewählten Parameter, Lotgrößen, Risikoeinstellungen und Instrumente sowie für die Überwachung der Software während ihres Betriebs.
9.3 Das Unterlassen der nach diesem Abschnitt 9 erforderlichen Tests stellt eine Verletzung der Schadensminderungspflicht dar und wird bei jedem von Ihnen geltend gemachten Anspruch berücksichtigt.
10.1 Sie allein sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Ihr gewählter Broker oder Ihre Handelsplattform die Nutzung der Software und der von ihr eingesetzten Strategien gestattet. Broker wenden unterschiedliche Richtlinien auf Arbitrage-, Hochfrequenz-, nachrichtenbasierte und andere Strategien an.
10.2 Sie müssen die Geschäftsbedingungen Ihres Brokers lesen, verstehen und einhalten. Andernfalls kann der Broker Sanktionen, Requotes, Ausführungsbeschränkungen, Gewinnstornierungen, Kontosperrungen, Kontoschließungen oder andere Maßnahmen verhängen.
10.3 BJF haftet weder für Maßnahmen, die ein Broker oder Handelsplatz gegen Sie ergreift, noch für Verluste, die sich aus Ihrer Nichteinhaltung der Richtlinien eines Brokers ergeben.
11.1 DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNG ODER ZUSICHERUNG JEGLICHER ART, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen oder Zusicherungen der Marktgängigkeit, handelsüblichen Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck, Haltbarkeit, des Rechtstitels, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder solcher, die sich aus Geschäftsgepflogenheiten oder Handelsbräuchen ergeben.
11.2 BJF gewährleistet nicht, dass die Software unterbrechungsfrei, fehlerfrei, sicher oder mit einem bestimmten Broker, einer bestimmten Plattformversion, einem bestimmten Betriebssystem oder einer bestimmten Verbindungsanordnung kompatibel ist oder dass Mängel behoben werden.
11.3 BJF gewährleistet nicht die Richtigkeit, Aktualität oder Verfügbarkeit von Marktdaten, Preis-Feeds, News-Feeds oder Diensten Dritter, auf die von der oder über die Software zugegriffen wird.
11.4 Keine mündliche oder schriftliche Beratung oder Information, die von BJF oder über die Software erlangt wird, begründet eine Gewährleistung, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag genannt ist.
12.1 BJF haftet nicht für Handelsverluste, entgangene Gewinne, entgangene Chancen, Datenverlust, Verlust des Firmenwerts, Betriebsunterbrechungen oder mittelbare, beiläufige, besondere, Folge-, exemplarische oder Strafschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Software, diesem Vertrag, Auftragsarbeiten oder Ihrer Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software ergeben, gleich ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Haftung, Gesetz oder anderweitig, und unabhängig davon, ob BJF auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
12.2 Die gesamte kumulierte Haftung von BJF aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und der Software, für alle Anspruchsgrundlagen zusammen, übersteigt nicht den höheren der folgenden Beträge: (a) die Gebühren, die Sie in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem anspruchsbegründenden Ereignis tatsächlich an BJF gezahlt haben, und (b) einhundert kanadische Dollar (CAD $100).
12.3 Hat BJF Auftragsarbeiten ausgeführt, übersteigt die gesamte kumulierte Haftung von BJF in Bezug auf diese Auftragsarbeiten nicht die Gebühren, die Sie für diese Auftragsarbeiten tatsächlich gezahlt haben.
12.4 Die Beschränkungen in diesem Abschnitt 12 gelten auch dann, wenn festgestellt wird, dass ein beschränkter Rechtsbehelf seinen wesentlichen Zweck verfehlt hat, und spiegeln eine angemessene Risikoverteilung wider, die sich in den erhobenen Gebühren niederschlägt.
12.5 Nichts in diesem Vertrag schließt die Haftung für Betrug, arglistige Täuschung oder eine sonstige Haftung aus oder beschränkt sie, die rechtmäßig nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
Jeder Anspruch aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder der Software muss innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem Tag geltend gemacht werden, an dem der Anspruchsteller erstmals Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen; andernfalls ist der Anspruch endgültig ausgeschlossen, soweit eine solche Beschränkung nach anwendbarem Recht zulässig ist.
Sie werden BJF, seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Zahlungsdienstleister von allen Ansprüchen, Forderungen, Verfahren, Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten oder Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben:
(a) Ihrer Nutzung der Software;
(b) Ihrem Verstoß gegen diesen Vertrag;
(c) Ihrer Handelstätigkeit oder einer Streitigkeit zwischen Ihnen und einem Broker, Handelsplatz, Kontrahenten oder einer Aufsichtsbehörde;
(d) Spezifikationen, Anforderungen, Anweisungen oder Daten, die Sie BJF im Zusammenhang mit Auftragsarbeiten bereitgestellt haben;
(e) Ihrem Verstoß gegen Gesetze oder gegen Rechte Dritter.
15.1 BJF kann über die auf bjftradinggroup.com veröffentlichten Kanäle für zwölf (12) Monate ab dem Kaufdatum technischen Support zur Installation und zum Betrieb der Software leisten. Der Support kann für weitere Zeiträume zu den zum Zeitpunkt der Verlängerung von BJF veröffentlichten Bedingungen verlängert werden.
15.2 Der Support erstreckt sich nicht auf Handelsberatung, Strategieauswahl, Parameteroptimierung im Hinblick auf Profitabilität, Brokerauswahl oder Software Dritter.
15.3 BJF kann nach eigenem Ermessen Updates herausgeben. BJF ist nicht verpflichtet, die Kompatibilität mit künftigen Versionen einer Plattform Dritter, einer Brokertechnologie oder eines Betriebssystems aufrechtzuerhalten.
15.4 Die Bereitstellung von Support oder eines Updates ist kein Eingeständnis eines Mangels und verlängert oder ändert keine Gewährleistung.
16.1 Auftragsarbeiten unterliegen diesem Abschnitt 16 zusammen mit der zwischen den Parteien vereinbarten schriftlichen Spezifikation. Haben BJF und Sie für eine bestimmte Auftragsarbeit gesonderte schriftliche Bedingungen vereinbart, haben diese im Falle eines Widerspruchs Vorrang vor diesem Abschnitt 16.
16.2 BJF führt Auftragsarbeiten gemäß der von Ihnen bereitgestellten oder genehmigten schriftlichen Spezifikation aus. Sie allein sind für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung dieser Spezifikation verantwortlich. BJF haftet nicht für Verluste, die sich aus einem Fehler, einer Auslassung, einer Mehrdeutigkeit oder einer unzutreffenden Annahme in einer von Ihnen bereitgestellten oder genehmigten Spezifikation ergeben, einschließlich der Fälle, in denen eine erforderliche Berechnung, Bedingung, Vorzeichenkonvention, Rundungsregel oder ein Grenzfall nicht angegeben wurde.
16.3 Auftragsarbeiten unterliegen der Haftungsbeschränkung in Abschnitt 12, einschließlich der reduzierten Obergrenze in Abschnitt 12.3.
17.1 Kostenlose Testversion. BJF bietet eine kostenlose Testversion für fünfzehn (15) Tage an, damit Sie die Software vor dem Kauf bewerten können. Die Testphase ist die Gelegenheit festzustellen, ob die Software Ihren Anforderungen entspricht, mit Ihrer Plattform, Ihrem Broker und Ihrer Hardware kompatibel ist und sich wie erwartet verhält. Dieser Vertrag gilt für die Testversion in gleicher Weise wie für eine erworbene Lizenz, mit der Ausnahme, dass Abschnitt 15 (Support und Updates) nur insoweit gilt, als BJF sich entscheidet, während einer Testphase Support anzubieten.
17.2 Da eine kostenlose Testversion angeboten wird, sind Gebühren nicht erstattungsfähig. Alle Gebühren werden in USD angegeben und sind in USD zahlbar. Nach Abschluss eines Kaufs erfolgt keine Erstattung, sei es wegen Unzufriedenheit mit den Handelsergebnissen, einer Inkompatibilität, die die Testphase aufgedeckt hätte, einer Meinungsänderung oder aus einem anderen Grund.
17.3 Abschnitt 17.2 schließt keine Rechte aus, die Ihnen nach zwingendem Recht zustehen und rechtmäßig nicht ausgeschlossen werden können, einschließlich eines etwaigen gesetzlichen Anspruchs auf Abhilfe, wenn die Software nicht ihrer Beschreibung entspricht. Abschnitt 21 findet Anwendung.
17.4 Eine gemäß Abschnitt 17.3 oder von BJF nach eigenem Ermessen gewährte Erstattung setzt voraus, dass Sie jegliche Nutzung der Software einstellen und die Deaktivierung des Lizenzschlüssels zulassen.
17.5 Die Einleitung einer Rückbuchung oder Zahlungsbeanstandung, ohne zuvor BJF zu kontaktieren und eine angemessene Gelegenheit zur Klärung der Angelegenheit einzuräumen, ist eine wesentliche Verletzung dieses Vertrags und berechtigt BJF, alle Lizenzschlüssel mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
18.1 Dieser Vertrag tritt mit der Annahme in Kraft und gilt bis zu seiner Kündigung.
18.2 BJF kann diesen Vertrag bei einer wesentlichen Vertragsverletzung durch Sie, einschließlich eines Verstoßes gegen Abschnitt 4, 17.5 oder 19, mit sofortiger Wirkung kündigen und Ihre Lizenzschlüssel widerrufen.
18.3 Sie können jederzeit kündigen, indem Sie jegliche Nutzung der Software einstellen und alle Kopien löschen.
18.4 Mit der Kündigung enden alle erteilten Lizenzen sofort; Sie müssen jegliche Nutzung einstellen und alle Kopien löschen, und eine Erstattung erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
18.5 Die Abschnitte 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 18.4, 18.5, 20, 21, 22, 23 und 24 gelten nach Beendigung fort.
19.1 Sie versichern, dass Sie sich nicht in einem Land oder Gebiet befinden oder dort ansässig sind, das umfassenden, von Kanada, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich oder der Europäischen Union verhängten Sanktionen unterliegt, und nicht im Namen einer Person in einem solchen Land oder Gebiet handeln, und dass Sie keine Person sind, die auf einer anwendbaren Sanktionsliste geführt wird.
19.2 Sie dürfen die Software nicht unter Verstoß gegen anwendbare Exportkontroll- oder Sanktionsgesetze exportieren, reexportieren oder zugänglich machen.
19.3 Sie versichern, dass Sie nach dem Recht Ihres Wohnsitzes volljährig und rechtlich in der Lage sind, diesen Vertrag abzuschließen, und dass Sie, wenn Sie im Namen einer juristischen Person zustimmen, befugt sind, diese rechtlich zu binden.
20.1 Anwendbares Recht. Dieser Vertrag und jede Streitigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm oder seinem Gegenstand ergibt (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten), unterliegen dem Recht der Provinz Ontario und dem dort anwendbaren Bundesrecht Kanadas unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf diesen Vertrag keine Anwendung.
20.2 Streitmitteilung und Verhandlungen nach Treu und Glauben. Vor Einleitung eines Schiedsverfahrens oder eines anderen Verfahrens übermittelt die anspruchstellende Partei der anderen Partei an die in Abschnitt 23 genannte Adresse eine schriftliche Streitmitteilung, in der der Anspruch, die zugrunde gelegten Tatsachen und das begehrte Rechtsschutzziel beschrieben werden. Die Parteien bemühen sich nach Treu und Glauben, die Streitigkeit innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dieser Mitteilung beizulegen. Dieser Abschnitt 20.2 gilt nicht für einen Antrag nach Abschnitt 20.5.
20.3 Schiedsverfahren. Vorbehaltlich der Abschnitte 20.4 und 20.5 wird jede Streitigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergibt, einschließlich seines Bestehens, seiner Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung, Verletzung oder Beendigung, endgültig durch ein Schiedsverfahren entschieden:
(a) Sitz und Ort des Schiedsverfahrens: Toronto, Ontario, Kanada.
(b) Schiedsgericht: ein Einzelschiedsrichter.
(c) Regeln: die bei Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden Arbitration Rules des ADR Institute of Canada, Inc. (ADRIC).
(d) Sprache: Englisch.
(e) Verhandlung: Der Schiedsrichter kann das Verfahren per Videokonferenz oder ausschließlich auf Grundlage von Schriftstücken durchführen.
(f) Schiedsspruch: endgültig und für die Parteien verbindlich. Der Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht für vollstreckbar erklärt und dort vollstreckt werden, und die Parteien erkennen an, dass der Schiedsspruch nach dem Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New York, 1958) anerkannt und vollstreckt werden soll.
(g) Vertraulichkeit: Das Bestehen des Schiedsverfahrens, alle Schriftsätze, alle Beweismittel und der Schiedsspruch sind vertraulich, soweit nicht für die Vollstreckung oder gesetzlich erforderlich.
(h) Kosten: Der Schiedsrichter kann der obsiegenden Partei Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, zusprechen.
(i) Vorläufiger Rechtsschutz: Der Schiedsrichter kann vorläufige Maßnahmen anordnen; dies schränkt Abschnitt 20.5 nicht ein.
(j) Individuelle Basis: Ansprüche werden ausschließlich auf individueller Basis gemäß Abschnitt 22 schiedsgerichtlich entschieden.
20.4 Ausnahme für geringfügige Forderungen. Übersteigt der streitige Gesamtbetrag ohne Zinsen und Kosten CAD $10,000 nicht, kann jede Partei den Anspruch stattdessen bei einem Gericht für geringfügige Forderungen (Small Claims Court) oder einem gleichwertigen Gericht mit begrenzter Streitwertzuständigkeit in der Provinz Ontario oder am Wohnsitz oder Hauptgeschäftssitz des Beklagten geltend machen. Ein Schiedsverfahren nach Abschnitt 20.3 ist für einen solchen Anspruch nicht erforderlich.
20.5 Ausnahme für Unterlassungsansprüche und geistiges Eigentum. Ungeachtet der Abschnitte 20.2, 20.3 und 20.4 kann BJF bei jedem zuständigen Gericht in jedem Land vorläufigen, einstweiligen, Unterlassungs-, Beschlagnahme- oder sonstigen billigkeitsrechtlichen Rechtsschutz sowie damit zusammenhängenden endgültigen Rechtsschutz beantragen in Bezug auf:
(a) jeden Verstoß oder drohenden Verstoß gegen Abschnitt 4 (Beschränkungen), einschließlich unbefugten Kopierens, Weiterverkaufs, Unterlizenzierens, Verbreitens oder öffentlichen Zugänglichmachens der Software oder eines Lizenzschlüssels;
(b) jeden Verstoß oder drohenden Verstoß gegen Abschnitt 4.2 oder 4.3 (Reverse Engineering; Umgehung technischer Schutzmaßnahmen);
(c) jede Verletzung oder widerrechtliche Aneignung des geistigen Eigentums oder vertraulicher Informationen von BJF gemäß Abschnitt 5.
Sie erkennen an, dass ein Verstoß gegen die in diesem Abschnitt 20.5 aufgeführten Bestimmungen BJF einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen würde, für den Schadensersatz kein angemessener Rechtsbehelf ist, und Sie verzichten auf jegliches Erfordernis, dass BJF eine Sicherheit leistet oder eine Verpflichtungserklärung hinsichtlich Schadensersatzes abgibt, soweit ein solcher Verzicht nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die Beantragung von Rechtsschutz nach diesem Abschnitt 20.5 stellt keinen Verzicht auf Abschnitt 20.3 dar.
20.6 Verbraucherrechte. Dieser Abschnitt 20 gilt vorbehaltlich Abschnitt 21. Nichts in den Abschnitten 20.2 bis 20.5 nimmt Ihnen das Recht, vor den Gerichten Ihres Wohnsitzes Klage zu erheben, oder einen sonstigen Schutz, der Ihnen durch zwingendes Verbraucherrecht gewährt wird und rechtmäßig nicht ausgeschlossen werden kann.
20.7 Ersatzgerichtsstand. Wird Abschnitt 20.3 in Bezug auf eine Streitigkeit ganz oder teilweise für nicht durchsetzbar erklärt, unterliegt diese Streitigkeit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Provinz Ontario mit Sitz in der Stadt Toronto; jede Partei unterwirft sich unwiderruflich dieser Zuständigkeit und verzichtet auf jeden Einwand des forum non conveniens, stets vorbehaltlich der Abschnitte 20.5 und 20.6.
21.1 Wenn Sie die Software als Verbraucher erwerben, schließt nichts in diesem Vertrag Rechte, Garantien, Gewährleistungen oder Rechtsbehelfe aus, beschränkt oder ändert sie, die Ihnen durch zwingendes Recht Ihres Wohnsitzes gewährt werden und rechtmäßig nicht ausgeschlossen, beschränkt oder geändert werden können.
21.2 Ist eine Bestimmung dieses Vertrags nach solchem zwingendem Recht Ihnen gegenüber nicht durchsetzbar, gilt sie im größtmöglichen zulässigen Umfang, und der übrige Vertrag bleibt davon unberührt.
21.3 Wenn Sie die Software oder Auftragsarbeiten für gewerbliche, berufliche oder Anlagezwecke erwerben, bestätigen Sie, dass Sie dies als Unternehmer und nicht als Verbraucher tun, und Verbraucherschutzbestimmungen finden auf Sie keine Anwendung.
Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, verzichtet jede Partei auf das Recht, gegen die andere ein Sammel-, Kollektiv-, verbundenes oder Vertretungsverfahren anzustrengen oder sich daran zu beteiligen, und verzichtet auf das Recht auf ein Geschworenenverfahren. Dieser Abschnitt gilt nicht, soweit ein solcher Verzicht nach dem auf Sie anwendbaren zwingenden Recht nicht durchsetzbar ist.
23.1 Mitteilungen an BJF sind an support@bjftradinggroup.com und, im Falle förmlicher rechtlicher Mitteilungen, an 3397 Mistwell Cres., Oakville, Ontario, L6L0A2, Canada zu senden. Telefon: +1 905 599 5507.
23.2 Mitteilungen an Sie können an die mit Ihrem Kauf verknüpfte E-Mail-Adresse gesendet werden und gelten am Tag des Versands als zugegangen.
24.1 Gesamter Vertrag. Dieser Vertrag bildet zusammen mit Ihrer Bestellbestätigung und etwaigen gesonderten schriftlichen Bedingungen für Auftragsarbeiten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle früheren Zusicherungen, Erklärungen, Marketingmaterialien, Forenbeiträge, Chatnachrichten und Absprachen. Sie bestätigen, dass Sie sich auf keine Zusicherung verlassen haben, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt ist.
24.2 Änderung. BJF kann diesen Vertrag für künftige Käufe, Verlängerungen und Updates durch Veröffentlichung einer überarbeiteten Fassung ändern. Die fortgesetzte Nutzung der Software nach Mitteilung einer überarbeiteten Fassung gilt als Annahme.
24.3 Salvatorische Klausel. Wird eine Bestimmung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt, wird sie im geringstmöglichen Umfang so geändert, dass sie durchsetzbar ist, oder abgetrennt, und die übrigen Bestimmungen bleiben uneingeschränkt in Kraft.
24.4 Kein Verzicht. Unterlässt oder verzögert BJF die Durchsetzung einer Bestimmung, stellt dies keinen Verzicht auf diese dar.
24.5 Abtretung. Sie dürfen diesen Vertrag nicht abtreten. BJF kann ihn an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung oder einem Unternehmensverkauf abtreten.
24.6 Höhere Gewalt. BJF haftet nicht für Nichterfüllung oder Verzögerungen, die durch Ereignisse außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle verursacht werden, einschließlich Ausfällen bei Brokern, Maßnahmen von Plattformanbietern, Ausfällen von Datenfeeds, Internet- oder Hosting-Ausfällen, hoheitlichen Maßnahmen oder gerichtlichen oder behördlichen Anordnungen.
24.7 Unabhängige Vertragspartner. Nichts begründet eine Partnerschaft, ein Joint Venture, ein Vertretungs- oder Arbeitsverhältnis.
24.8 Sprache. Maßgeblich ist die englische Fassung dieses Vertrags. Jede Übersetzung dient nur der Erleichterung.
24.9 Überschriften. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung.
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Rechtliche Mitteilungen und Fragen: support@bjftradinggroup.com